FSJ & Bundesfreiwilligendienst
Wollen Sie nach der Schule etwas Praktisches tun, neue bzw. erste Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln, eigene Fähigkeiten und Grenzen erfahren, Berufsvorstellungen wecken oder Wartezeiten sinnvoll nutzen?
Wer anderen Menschen sinnvoll helfen möchte, offen für Neues ist und eine herausfordernde Aufgabe im sozialen Bereich sucht, für den ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) am St. Elisabeth-Krankenhaus genau das Richtige. Einsatzgebiete sind die verschiedenen Stationen sowie die Transportdienste des Krankenhauses.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Für ein FSJ können sich Frauen und Männer zwischen 16 und 26 Jahren bewerben. Sie sind während ihres Dienstes sozial versichert und erhalten ein monatliches Taschengeld inklusive einer Pauschale für Verpflegung und Unterkunft.
Ein FSJ beginnt regulär am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des Folgejahres. Mindestdauer zur Anerkennung des Freiwilligendienstes sind 6 Monate. Im Übrigen kann das FSJ zur Vorbereitung oder als Praktikum für einen sozialen Beruf genutzt werden.
Bewerbungen für ein Freiwilliges Soziales Jahr im St. Elisabeth-Krankenhaus nimmt der Träger der Maßnahme, in unserem Fall das das Kinder- und Jugendwerk Ost, entgegen.
Bundesfreiwilligendienst (BFD / BFD 27+)
Für den BFD können sich Frauen und Männer zwischen 16 und 26 Jahren bewerben. Bewerber, die 27 Jahre und älter sind, bewerben sich für den BFD 27+. Während ihres Dienstes sind die Freiwilligen sozial versichert. Sie erhalten ein monatliches Taschengeld inklusive einer Pauschale für Unterkunft und Verpflegung.
Der BFD beginnt am 1. September eines Jahres. Beim BFD 27+ ist ein Einstieg ganzjährig möglich. Beide Dienste werden in der Regel für eine Dauer von 12 Monaten geleistet. Die Mindestdauer zur Anerkennung eines BFD bzw. BFD 27+ beträgt 6 Monate. Der Freiwilligendienst kann zudem um bis zu 6 Monate verlängert werden.
Bewerbungen für einen Bundesfreiwilligendienst im St. Elisabeth-Krankenhaus nimmt der Träger der Maßnahme, in unserem Fall das Kinder- und Jugendwerk Ost, entgegen.